… im Tafelladen einkaufen

Unsere Kunden sind Menschen mit geringem Einkommen, Rentner und Empfänger von Arbeitslosengeld II (= Hartz-IV, SGB II)), Empfänger von Grundsicherung (SGB XII), Asylbewerber, Flüchtlinge, Verschuldete. Alle diese Menschen sind einkaufsberechtigt im Freiburger Tafel-Laden. Zum Einkauf sind Sie berechtigt, wenn Sie als Haushaltsvorstand über weniger als 1.050 € verfügen, zuzüglich 350 € für eine weitere erwachsene Person (Lebenspartner*In) und 300 € für jedes Kind des Haushalts (Nachweis durch Vorlage der entsprechenden Bescheide bzw. der Verdienstbescheinigung/Lohn- und Gehaltsabrechnung).

Berechtigte erhalten eine elektronische Kundenkarte. Ausgabe neuer Kundenkarten: Jeweils Donnerstag zwischen 10 und 12 Uhr im Nebengebäude (max. 25 Personen). Diese Kundenkarte müssen Sie zu jedem Einkauf vorlegen. Zusätzlich  müssen Sie eine Erklärung abgeben, in der Sie bestätigen, dass Sie zu dem Kreis der Bedürftigen gehören und ihre Karte unverzüglich nach Wegfall der Voraussetzungen zurückgeben werden.

Einkaufsberechtigungen: Die Kundenkarte berechtigt zu zwei Einkäufen pro Woche (ab 1.8.2023). 

Bitte beachten Sie unsere Covid-19 Schutzmaßnahmen !

Wir bitten unsere Kunden und Mitarbeiter, die folgenden Regeln/Abläufe zum Schutz anderer und zum eigenen Schutz zur Kenntnis zu nehmen bzw. zu beachten:

  • Einhaltung der AHA -Regel vor und  im Ladenbereich
  • Händedesinfizieren vor dem Einkaufen im Laden
  • Desinfizieren der Einkaufswagen
  • Einsatz von Luftreiniger
  • Anbringung von  Plexiglas-Schutzwänden im Verkaufsraum
  • Regelmäßiges Stoßlüften
  • Keine Selbstbedienung an der Obst- und Gemüseausgabe – wir geben die Ware an unsere Kunden aus
  • Beachten Sie die Hinweise bei Verstößen bzw. die Anleitungen für die Einhaltung der Regeln

Was kostet ein Einkauf im Tafelladen?

Wir werden oft gefragt, warum wir die Waren nicht kostenlos an unsere Kunden abgeben. Dazu folgendes: In Deutschland gibt es zwei Tafel-Modelle. Zum einen werden Waren in vorgepackten Paketen völlig kostenfrei abgegeben. Zum anderen gibt es Tafelläden, in denen der Kunde seinen Einkauf selbst bestimmt. Dafür zahlen sie ein symbolisches Entgelt. Das liegt bei rund 10 – 15 % des tatsächlichen Verkaufspreises. Zum einen finanzieren wir damit unsere Kosten (hauptamtliche Laden-Mitarbeiter, Kosten für Benzin, Telefon usw.). Zum anderen wollen wir damit erreichen, dass die Kunden genau auswählen, welche Nahrungsmittel sie tatsächlich brauchen. Damit können wir auch steuern, dass für alle Kunden genug Ware vorhanden ist. Aus diesen Gründen hat sich die Tafel Freiburg für ein Laden-Modell entschieden, bei dem wir für die Lebensmittel einen symbolischen Preis berechnen.

Damit folgt die FREIBURGER TAFEL e.V. den Regeln der Gemeinnützigkeit, die ihr vom Finanzamt zuerkannt wurde.

Die Freiburger Tafel erreicht nicht alle potentiellen Kunden. Im Jahr 2017 konnten von Montag bis Freitag in den insgesamt 6 Stunden Öffnungszeit täglich im Durchschnitt täglich 300 bis 350 Personen Waren für sich oder ihre Familien abholen. Damit versorgen wir täglich mehrere hundert Personen mit preisgünstigen Lebensmitteln.

Welche Waren/Lebensmittel können Sie im Tafelladen einkaufen?

Alle Lebensmittel und sonstigen Waren (Hygieneprodukte usw.) sind Spenden von Lebensmittelherstellern, Bauern, Discountern, Supermärkten, Lebensmittelgeschäften, Bäckereien und privaten Spendern – die wir von dort abholen und im Tafelladen anbieten. Es gibt also nicht immer „Alles“ (kein Vollsortiment), sondern immer nur die Waren, die gerade gespendet werden.

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