Informationsblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der Freiburger Tafel e. V.

Stand: 25.5.2018

Vorbemerkung

Die Freiburger Tafel e. V. ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Die Freiburger Tafel e. V. erhebt und verarbeitet ausschließlich zur Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks gemäß § 2 der Satzung Daten von Kunden und Vereins-Mitgliedern.

Die Freiburger Tafel e. V. gibt personenbezogene Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Ausnahmen gibt es nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben (vgl. unter Nr. 2).

  1. Gesetzliche Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung aufgrund der Erfüllung eines Vertrages (nach Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO)

Personenbezogene Daten, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden. In der Freiburger Tafel e. V. sind das:

Mitglieder: Name, Vorname, Adresse, Bankverbindung, Geburtstag, ggf., E-Mail-Adresse

Kunden: Name, Vorname, Adresse, Aussteller und Gültigkeitsdauer des Bedürftigkeitsnachweises, Anzahl der im Haushalt lebenden erwachsenen und minderjährigen Familienangehörigen, Art des Einkommens, Foto der Karteninhaber, Datum der Einkäufe, Hausverbote, sonstige Bemerkungren.

Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks des Vereins gemäß § 2 der Satzung benötigt und verarbeitet.

  1. Weitere gesetzliche Pflichten

Die Rechtmäßigkeit zur Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung ist die Verarbeitung aufgrund der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, z. B. gemäß der Aufbewahrungspflichten des Vereins im Rahmen des Steuerrechts (z.B. § 147 AO) oder des SGB.

  1. Informationsverpflichtung

Jeder Kunde und jedes Mitglied des Vereins hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden personenbezogenen Daten vorhanden sind sowie in welchem Umfang und wofür sie verarbeitet bzw. genutzt werden. Nach Art. 16 DSGVO ist die Freiburger Tafel e. V. verpflichtet, auf Verlangen betroffener Personen unverzüglich unrichtige personenbezogene Daten zu korrigieren.

Jeder Kunde und jedes Mitglied der Freiburger Tafel e. V. hat das Recht auf Löschung der persönlichen Daten sofern insbesondere der Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr gegeben ist oder die Einwilligung zur Verarbeitung von ihr widerrufen wurde.  Sollte eine Person, deren Daten verarbeitet werden, an den Verein herantreten und Verlangen, seine Daten an Sie herauszugeben, um diese elektronisch an weitere Dritte zu übermitteln, ist der Verein nach Art. 20 Abs. 1 dazu verpflichtet, dem nachzukommen. Der Verein muss der betroffenen Person diese in „einem strukturieren, gängigen und maschinenlesbaren Format“ zur Verfügung stellen

  1. Maßnahmen zur IT-Sicherheit

Nach Art. 24 Abs. 1 und Art. 32 DSGVO müssen Vereine dafür Sorge tragen und überprüfen, ob die eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datenverarbeitung geeignet sind, Datensicherheit zu gewährleisten. Bei allen Datenverarbeitungsvorgängen wird demnach überprüft, ob ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind (Datensicherung, Verschlüsselung, etc.). Außerdem stellt der Verein sicher, dass ihm unterstellte natürliche Personen (egal ob haupt-, neben- oder ehrenamtlich für den Verein tätig), die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Vorstands des Vereins verarbeiten.

  1. Datenschutzbeauftragter

In der Freiburger Tafel e. V. sind regelmäßig weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist demnach nicht erforderlich. Ansprechpartner der Freiburger Tafel e. V. für IT/Internet ist Lothar Volkelt. Sie erreichen ihn unter Lothar.Volkelt@Freiburger-Tafel.de.

  1. Beschwerdestelle

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

Kontakt: Landesdatenschutzbeauftragter für Baden-Württemberg

  • Mit Anfragen können Sie sich grundsätzlich an den zentralen Posteingang poststelle@lfdi.bwl.de
  • Bei telefonischen Anfragen an die 0711 / 61 55 41 – 0
    (Die Telefonzentrale ist montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14 bis 15:30 Uhr besetzt),
  • Das Online-Beschwerdeformular
  • Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie direkt unter bsdb@lfdi.bwl.de.